Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand: 01.08.2016)

1. Allgemeines, Vertragsschluss

Die metron eging GmbH schließt Verträge nur unter Anwendung nachfolgenden Bedingungen mit Unternehmern und juristischen Personen, die die Waren, Werke und Dienstleistungen für ihre betriebliche Tätigkeit verwenden.

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte gegenwärtige und zukünftige Geschäftsbeziehung, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nicht wirksam, sofern die Wirksamkeit nicht einzelvertraglich vereinbart wurde. Abweichende Gegenbestätigungen lehnen wir hiermit ausdrücklich ab.

Angebote sind freibleibend. Unsere Muster und sonstigen Angaben über die Beschaffenheit der Ware sind unverbindliche Rahmenangaben, sofern sie nicht ausdrücklich garantiert werden.

2. Preise, Vergütung, Nebenabreden

Die Berechnung der Waren, Werken und Dienstleistungen erfolgt mit den vereinbarten Nettopreisen zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern kein Preis vereinbart wurde, werden die am Tag der Auslieferung geltenden Preise bzw. Stundensätze berechnet.

Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen unserer Mitarbeiter bedürfen, um wirksam zu sein, unserer schriftlichen Bestätigung.

3. Lieferung, Gefahrenübergang, Montage

Vereinbarte Lieferfristen beginnen erst nach völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Können Waren oder Werke nicht mit den üblichen Verpackungseinheiten ausgeliefert werden, so sind wir zu Teillieferungen berechtigt oder können nach entsprechender Information des Kunden von der Bestellmenge abzuweichen. Abweichungen von Maß, Gewicht und Güte sind im Rahmen der geltenden Übung und anerkannter Toleranzen zulässig. Lieferungen – auch frachtfreie – erfolgen auf Gefahr des Bestellers. Die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung der Ware geht mit der Auslieferung oder Übergabe an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über.

Ist die Montage gelieferter Waren oder Werke vereinbart, so erfolgt diese unter Einhaltung des vereinbarten Zeitplans. Kleine Restarbeiten und einfache Reinigungsarbeiten können unsererseits auch nach Ablauf des Zeitplans erfolgen, wenn dadurch keine Behinderung des Kunden eintritt oder die Inbetriebnahme verzögert wird.

4. Liefer- und Leistungsstörungen, Annahmeverzug

Von uns nicht zu vertretende Umstände und Ereignisse, die die Lieferung oder die Erbringung der Leistung verhindern oder wesentlich erschweren, befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen von unserer Lieferpflicht. Dies gilt insbesondere bei staatlichen Eingriffen, oder wenn unsere Vorlieferer von der Lieferpflicht ganz oder teilweise entbunden sind, oder wenn vom Kunden beauftragte Dritte nicht die nötigen Vorarbeiten erbracht, oder die normalen Bezugs- oder Transportmöglichkeiten nicht mehr gegeben sind. Überschreitet der Käufer durch seinen Abruf sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden. Kommt der Kunde mit der Abnahme der Waren, Werke oder Dienstleistungen in Verzug, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Warenrücksendungen sind nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung möglich. Nicht abgenommene Ware lagert auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.

5. Versand, Lagerung, Kosten

Der Versand erfolgt auf Kosten des Auftraggebers. Mangels besonderer Weisung bestimmen wir als Beauftragte des Kunden Transportart und -weg. Wir decken Versicherungen nur auf Weisung und Kosten des Kunden. Soweit eine Einlagerung der Waren, Werke oder entsprechender Teile davon nötig sein sollte, erfolgt diese auf Kosten des Bestellers.

6. Gewährleistung

Offensichtliche Mängel sind bei Abnahme der Waren und Werke schriftlich anzuzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der Kunde trägt hierfür die Beweislast.

Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Empfang zu untersuchen. Ein entdeckter Mangel ist unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Untersuchung, die Mängelanzeige oder wird die Ware von ihm verbraucht, vermischt oder veräußert, so gilt dies als vorbehaltslose Genehmigung. Die Beanstandung einer Lieferung berechtigt nicht zur Ablehnung weiterer Lieferungen aus demselben oder einem anderen Vertrag.

Durch Verhandlungen über eine Beanstandung wird nicht auf den Einwand, dass die Rüge nicht rechtzeitig, sachlich unbegründet oder sonst ungenügend gewesen sei verzichtet. Maßnahmen zur Schadensminderung gelten nicht als Mängelanerkenntnis.

Die Gewährleistung erfolgt zunächst durch Nachbesserung oder Nacherfüllung. Schlägt die Nachbesserung bzw. Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde Minderung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche verjähren binnen 12 Monaten nach Ablieferung der Ware.

Bei ESG-Scheiben kann es auch material- und herstellungsbedingt in seltenen Einzelfällen zu Spontanbrüchen kommen, was bei der Auswahl für ein bestimmtes Vorhaben zu berücksichtigen ist. Wir empfehlen daher die Verwendung von ESG-H; mit der zusätzlichen Heißlagerung (Heat-Soak-Test) wird das Restrisiko solcher Brüche erheblich reduziert. Dieses Restrisiko können wir nicht übernehmen, denn es liegt im Wesen des ESG begründet.

7. Haftung

Vorbehaltlich der nachfolgenden Ausnahme haften wir nicht -egal aus welchem Rechtsgrund- für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Für die leicht fahrlässige Verletzung von Schutzpflichten haften wir ausdrücklich nicht.

Sofern Messestände, Einzelteile davon oder sonstige Gegenstände, die im Eigentum des Auftraggebers stehen, von uns entgeltlich verwahrt werden, beschränkt sich die Haftung im Falle leichter fahrlässiger Beschädigung auf die Übernahme der Instandsetzungskosten. Statt der Übernahme der Instandsetzungskosten steht uns der Ersatz des Wiederbeschaffungswertes frei, wenn die Instandsetzung unverhältnismäßig wäre. Im Falle des leicht fahrlässigen Verlustes beschränkt sich die Haftung auf den Wiederbeschaffungswert. Die Haftung für entgangene Nutzungen, entgangenem Gewinn und weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei verschuldensunabhängiger Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, und bei verschuldeten Körper- und Gesundheitsschäden oder dem Verlust des Lebens.

8. Zahlungsverzug, Bonitätszweifel

Die gelieferten Waren, erbrachten Werk- und Dienstleistungen sind bis zum eingeräumten Zahlungsziel zu bezahlen. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so werden die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet. Außerdem behalten wir uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.

Durch den Eintritt des Zahlungsverzuges werden alle gewährten Rabatte, Skonti etc. hinfällig.

Bei begründeten Zweifeln an der Bonität des Kunden können wir Lieferungen von der Zahlung eines angemessenen Vorschusses abhängig machen. Dieses Recht steht uns für laufende Bestellungen auch zu, wenn der Kunde sich im Zahlungsverzug befindet oder bestellte Waren nicht abnimmt.

9. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren und Werken wird bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem gegenständlichen Liefervertrag vor. Der Kunde ist bis zur Erlangung des vollwertigen Eigentums weder zur Weiterveräußerung noch zur Verarbeitung oder Vermischung berechtigt.

10. Datenspeicherung

Die uns bekannten Kundendaten werden im Rahmen der gültigen datenschutzrechtlichen Regelungen gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

11. Gerichtsstand; Erfüllungsort

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand Passau. Soweit nichts anderes einzelvertraglich vereinbart wurde, gilt Eging am See als Erfüllungsort vereinbart.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.